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Freitag, den 28. September 2007 um 20:57 Uhr |
Am 2. Oktober 2007 tritt die Verordnung zum Naturschutzgebiet Wiebachtal und Siepener Bachtal in Kraft. Teile auf dem Gebiet der Städte Radevormwald und Hückeswagen werden durch die neue Verordnung unter Naturschutz gestellt.
Geschützt wird insbesondere das Gewässersystem des Wiebachtales und Siepener Bachtales.
Dieses zeichnet sich besonders durch strukturreiche Bachtäler, Waldflächen und angrenzend im ökologischen Zusammenhang stehende Flächen aus. In einem einjährigen Verfahren mit umfangreicher Beteiligung der Behörden, Institutionen und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern konnte die Verordnung erarbeitet werden. Intensive Abstimmungen mit Vertretern der Landwirtschaft, betroffenen Waldbesitzern und Bürgermeistern ermöglichten es, die Schutzwürdigkeit der Landschaft herauszuarbeiten, aber auch auf die Bedürfnisse der Nutzer der Landschaft eingehen zu können.
Dazu Regierungspräsident Hans Peter Lindlar: „Die nun fertige Verordnung ist das Ergebnis einer umfangreichen Beteiligung aller. Wir haben viele Gespräche vor Ort mit Bürgerinnen und Bürgern, Waldbesitzern und Landwirten geführt. Das war nicht immer ganz einfach. Dennoch haben wir es geschaftt, dass die Anwohner weiter ihren Wald nutzen können, aber der Naturschutz auch seinen berechtigten Platz findet.“
Die Naturschutzgebietsverordnung gilt ab dem 2. Oktober 2007 für Zwanzig Jahre. Sie liegt bei der Unteren Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises in Gummersbach zur Einsicht aus.
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Info Radevormwald wurde am 16. Mai 2009 eingestellt. Wir danken unseren zahlreichen treuen Lesern.