| Wuppertal und Irland Europameister in Uno-Treue - gescheitertes Referendum? |
| Montag, den 16. Juni 2008 um 16:55 Uhr | |
Am 12.06.2008 haben die Iren in einer Volksabstimmung den "Vertrag von Lissabon" abgelehnt. "Aus guten Gründen", so Volker Reusing und Sarah Luzia Hassel-Reusing, Kreisvorsitzender und Pressesprecherin der Ökologisch- Demokratischen Partei (ödp) Bergisch Land, beide zugleich auch in der Europapolitk aktiv.
"Wir haben im Mai 2008 gegen diesen Katastrophenvertrag geklagt unter Az. 2 BvR 866/08 und 2 BvR 1038/08.
Denn mit dem Vertrag von Lissabon würde die EU über Grundgesetz, Uno-Charta und Uno-Menschenrechte erhoben (Erklärung Nr. 17 im Anhang zum Vertrag von Lissabon). Ein unglaublicher Bruch von Art. 25 GG, Art. 146 GG, Art. 103 Uno- Charta, Art. 28 und 29 Nr. 3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie Art. VII und X der Schlussakte von Helsinki der OSZE." Aber es würden nicht nur die Vorrangansprüche der Verfassungen der Mitgliedsstaaten und der höchsten Uno-Verträge unterlaufen. Schlimmer noch - die Außen- und Sicherheitspolitik auf EU-Ebene würde in einem Chaos der Rechtsunsicherheit versinken. Militärische Interventionen würden an undefinierte Rechtsbegriffe wie "Interessen" (Art. 28a und 10a EUV) oder "Krisenbewältigung" geknüpft, und das ohne Parlamentsvorbehalt (Art. 28b EUV); alle Mitgliedsstaaten würden zur Aufrüstung verpflichtet (Art. 28a Abs. 3 und 28d EUV). Die gesamte Außen- und Sicherheitspolitik würde zur jurisdiktionsfreien Zone (Art. 240a AEUV), also in eine Art permanenten Ausnahmezustand von der Gewaltenteilung getaucht.
Reusing weiter: "Alle Menschenrechte des Grundgesetzes und der Uno würden unterhalb des EU-Rechts gestellt und damit ausgehebelt. Auch die Menschenrechte der EU-Grundrechtecharta würden nur geringen Schutz bieten, da sie durch Art. 52 Abs. 2 der Grundrechtecharta unterhalb sämtlicher Vorschriften des EU-Primärrechts gestellt würden." Hassel-Reusing erläutert: "Damit würden sämtliche Vorschriften aus EUV und AEUV über die Menschenrechte gestellt. Gegenüber sämtlichen Vorschriften des EUV zur Außen- und Sicherheitspolitik und auch gegenüber Militäreinsätzen im Inneren nach der Solidaritätsklausel (Art. 188r AEUV) gäbe es auch materiell- rechtlich keinen Grundrechtsschutz mehr." Selbst die FDP habe in ihrer Bundestagsanfrage vom 12.03.2008 (Drucksache 16/8569) in Tz. 36 und 37 besorgt nach dem Rangverhältnis zwischen Solidaritätsklausel (Art. 188r AEUV, im damaligen Entwurf noch Art. 222 AEUV) und den Grundrechten des Grundgesetzes gefragt. Der Text der Verfassungsbeschwerde von Sarah Luzia Hassel- Reusing ist zu finden unter dem Link: www.teameurope.info/sites/team.formalibre.si/files/imce/documents/Verfassungsbeschwerde%20zu%20Bundestags-Drucksache%2016%208300.pdf Sarah Luzia Hassel-Reusing Thorner Str. 7 42283 Wuppertal +49 / 202 / 2502621 Pressesprecherin der ödp Bergisch Land
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