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Freitag, den 27. Juni 2008 um 10:40 Uhr |
Leere Taschen
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) warnt Bund und Land vor den Folgen einer Gesetzesänderung zur künftigen Bundesbeteiligung an den kommunalen Kosten für Hartz IV.
„Mit einem Griff in die Trickkiste will sich der Bund künftig auf Kosten der Kreise und Städte bereichern und so aus der Verantwortung stehlen“, kritisierte Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein heute in Düsseldorf.
Der Deutsche Bundestag will den Gesetzentwurf heute abschließend beraten; im Bundesrat ist eine Beratung und Beschlussfassung am 4. Juli 2008 vorgesehen. Der Bund beteiligt sich an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung mit einem Anteil von 28,6 Prozent für NRW. Die Höhe dieser Erstattung wird jährlich angepasst, aber nicht an die Entwicklung der tatsächlichen Gesamtausgaben der Kommunen, sondern orientiert an der Entwicklung der Zahl der so genannten Bedarfsgemeinschaften, also der Hartz-IV-Haushalte. Bund und Länder haben jetzt verabredet, diese – zeitlich bis 2010 befristete – verfehlte Anpassungsmethode in einem Schnellverfahren dauerhaft gesetzlich festzuschreiben. „Damit lässt der Bund die Kommunen bewusst mit den immensen Kostensteigerungen durch die explodierenden Energie- und Mietnebenkosten alleine“, kritisiert Klein. „Denn die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt stetig, während die Mieten und Heizkosten steigen“, rechnet er vor. Allein im letzten Jahr sind die Wohnkosten im Bundesschnitt von 299 auf 320 Euro pro Bedarfsgemeinschaft angestiegen. Dieser Trend wird sich nach einhelliger Meinung fortsetzen. „Durch die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe sollten die Kommunen ursprünglich entlastet werden. Das Gegenteil jedoch ist immer mehr der Fall: Wir zahlen drauf.“
Für das laufende Jahr führt die Berechnungsweise zu einem finanziellen Verlust der Kommunen in NRW von rund 88 Millionen Euro. „Geld, das dann vor Ort beispielsweise für den Ausbau von Krippenplätzen fehlt", machte Klein deutlich. Für das kommende Jahr ist mit einem weiteren Rückgang der Bundesbeteiligung in gleicher Höhe zu rechnen. Daneben rügt der Landkreistag eine massive Benachteiligung der NRW-Kommunen, die durch den Wegfall der Befristung auf Dauer „in Stein gemeißelt“ würde: In 2006 hatte man berechnet, dass angeblich Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bei der Hartz-IV-Reform größere Verluste gemacht hätten als die anderen Bundesländer. Sie erhielten daher höhere Beteiligungsquoten (38,6 und 32,8). „Das muss dringend überprüft werden“, fordert Klein. Denn in NRW sei aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktlage die Entwicklung seit 2006 schlechter als im Bundesdurchschnitt. Klein: „Bei uns sinken die Hartz-IV-Ausgaben langsamer als im Bundesdurchschnitt. Die Quote für die Bundesbeteiligung wird aber genauso stark abgesenkt wie in den anderen Ländern. Das verschärft die Benachteiligung der NRW-Kommunen. NRW braucht deshalb spätestens jetzt auch eine höhere ‚Sonderquote’.“ Die Beteiligungsquoten müssten daher regelmäßig überprüft werden, was durch die im Handstreich geplante Entfristung jetzt verhindert werde. „Spätestens der Bundesrat muss die Streichung der Befristung stoppen!“, fordert daher Dr. Martin Klein. Vom Land Nordrhein-Westfalen erwarte er, dass es sich in der Länderkammer entsprechend für die Kommunen in NRW einsetzt.
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Info Radevormwald wurde am 16. Mai 2009 eingestellt. Wir danken unseren zahlreichen treuen Lesern.