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Arbeitslosengeld auch bei Arbeitsuche im Ausland möglich
Dienstag, den 21. April 2009 um 23:00 Uhr
Arbeitslosengeld auch bei Arbeitsuche im Ausland möglichWer arbeitslos ist, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und im EU-Ausland bzw. in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bzw. der Schweiz Arbeit suchen möchte, kann sein Arbeitslosengeld bis zur Dauer von längstens drei Monaten in diesen Ländern weiter beziehen. Dies teilte jetzt die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach mit. Die „Mitnahme“ des Leistungsanspruchs ist zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen nur einmal möglich. Dazu ist die Bescheinigung „E 303“ erforderlich, die bei der Agentur für Arbeit, die das Arbeitslosengeld zahlt, beantragt werden muss. Die Agentur für Arbeit rät dem Arbeitsuchenden, die Bescheinigung E 303 im eigenen Interesse rechtzeitig (rund zwei Wochen) vor der beabsichtigten Ausreise zu beantragen, damit sie nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen noch vor der Ausreise ausgehändigt und der ausländischen Arbeitsverwaltung sofort vorgelegt werden kann. Bei der Antragstellung müssen sowohl der konkrete Ausreisetermin als auch die neue Anschrift im Ausland angegeben werden. Während des Leistungsbezuges im Ausland besteht weiterhin Krankenversicherungsschutz bei der bisherigen Krankenkasse. Für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausbehandlungen etc. wird eine Europäische Krankenversicherungskarte oder eine provisorische Ersatzbescheinigung benötigt. Diese sollte unbedingt noch vor der Ausreise bei der -deutschen- Krankenkasse beantragt werden.

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