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Freitag, den 08. Mai 2009 um 19:05 Uhr |
Aufzug der so genannten Bürgerbewegung pro NRW am 9. Mai 2009 zur Moschee in Köln-Ehrenfeld bleibt verboten. Dies hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom heutigen Tag entschieden und damit ein entsprechendes Verbot des Polizeipräsidiums Köln bestätigt.
Zur Begründung hat der 5. Senat auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. Mai 2009 Bezug genommen und ergänzend ausgeführt: Die Voraussetzungen eines polizeilichen Notstandes seien erfüllt. Die Verbotsverfügung genüge darüber hinaus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Insbesondere scheide die von der Antragstellerin erwogene Verkürzung des Aufzugs aus.
Denn auch im Falle einer solchen Verkürzung seien für die Absicherung der Aufzugs neben den für morgen bereitgestellten 5.651 Polizisten nach Einschätzung des Antragsgegners weitere etwa 2.460 Einsatzkräfte erforderlich, aber nicht verfügbar. An dieser Gefahrensituation änderten auch etwaige Auflagen nichts. Der Antragsteller hat angekündigt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Dort scheiterte pro NRW am späten Freitag.
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Info Radevormwald wurde am 16. Mai 2009 eingestellt. Wir danken unseren zahlreichen treuen Lesern.